Ruderverein am Tegernsee von 1949 eV

Dr. Torsten Franke
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Steuerregeln

 

  • Eine Richtungsänderung durch das Steuer ist nur möglich, wenn das Boot relativ schneller ist als das es umgebende Wasser.
  • Steuern bedeutet zunächst immer Geschwindigkeitsverlust. Deshalb soll so wenig wie möglich und auf lange Sicht gesteuert werden.
  • Nur an der Steuerleine ziehen, wenn die Blätter außerhalb des Wassers sind. Durch die im Wasser verankerten Blätter ist die Steuerwirkung nicht nur sehr gering, es bremst zudem sehr stark.
  • Das Steuer sollte nur leicht eingeschlagen und weich betätigt werden, damit die Gleichgewichtslage des Bootes nicht gestört wird.
  • Die Steuerleine darf nicht um den Körper des Steuermanns geschwungen werden. Sie wird - insbesondere im Rennboot - mit den Händen auf der Bordwand festgehalten und sollte ständig straff gespannt sein. Dies gilt vor allem beim Rückwärtsrudern.
  • Bei langen und hohen Wellen muß das Boot parallel zu den Wellen gelegt werden. Die Ruderer nehmen die Sicherheitsstellung ein, bis die Wellen abgeritten sind.
  • Nicht direkt vor der Beruffsschiffahrt die Seite wechseln, von der Ausweichpflicht von Ruderbooten einmal abgesehen, denn die Schiffe haben meist einen "toten Winkel" von 300 Metern.
  • Immer gegen die Strömung an- und ablegen. Ausnahme: bei sehr schwacher Strömung und sehr starkem Wind gegen die Strömungsrichtung.

Boote steuern und führen
Um den Bug des Boots mehr nach Backbord oder Steuerbord zu richten, zieht der Steuermann an der Steuerleine. Das Steuerblatt bremst dann das Boot einseitig ab. Der Bug schwenkt in diese Richtung. Steuerwirkung haben wir allerdings nur dann, wenn sich das Boot relativ zum Wasser bewegt, das Steuer von Wasser umströmt wird. Also kann ein stilliegendes oder treibendes Boot nicht mit dem Steuer in eine andere Richtung gebracht werden. Die Steuerleute sollen die Schlaufe der Steuerleine wegen erhöhter Unfallgefahr nicht vor den Bauch oder die Beine nehmen. Sie befindet sich immer unter den Beinen beim Sitzen und hinter dem Körper, wenn mit der Leine in beiden Händen aufgestanden wird (nicht in die Leine hängen). Wir wollen möglichst wenig und weich am Steuer ziehen, damit das Boot nicht zu sehr gebremst wird. Dazu ist es erforderlich, geringe Kursabweichungen gleich und öfter zu korrigieren. Da die Mannschaft das einseitige Bremsen beim Durchzug als störenden einseitigen Druck auf den Ruderblättern empfindet, sollte nur während des Vorrollens gesteuert werden. Dabei wird auch die optimale Steuerwirkung erreicht, weil zu diesem Zeitpunkt das Boot am schnellsten läuft. Nach der Steuerkorrektur wenn nicht an der Steuerleine gezogen wird, dreht das Boot meistens immer noch etwas nach. Daher können wir mit den Zug an der Steuerleine schon etwas eher abbrechen, bevor der Bug in die gewünschte Richtung zeigt. Das Heck widerrum dreht beim Steuern zur Gegenseite, weil der Drehpunkt des Boots nicht auf Höhe des Steuers ist. Also ist sanft zu steuern, wenn Ufer und Nachbarboote nah am Heck sind. Das stilliegende oder treibende Boot kann nur mit einseitigem Rudern in die gewünschte Richtung gebracht werden. Dazu wollen wir die Ruderbefehle benutzen. Mit den Ruderkommandos kann aber auch ein gerudertes Boot gesteuert werden, ohne am Steuer zu ziehen oder die Steuerwirkung zu verstärken. Die Steuerleute sollten nicht nur die verschiedenen Ruderbefehle, sondern auch deren Konsequenzen kennen, damit sie in Gefahrensituationen nicht erst lange überlegen müssen, sondern blitzschnell mit den richtigen Kommandos reagieren können. Die Beherrschung der Ruderbefehle gilt natürlich auch für die Mannschaft; und da auf Fahrten oder im Trainingsbetrieb die Mannschaften wechseln, wollen wir einheitliche Ruderbefehle benutzen. Eine Übersicht findet Ihr weiter hinten.

Wind kann ein Boot aus dem angesteuerten Kurs drücken, es seitlich versetzen. Diese Windwirkung ist besonders beim Anlegen zu berücksichtigen. In einem mit Gepäck oder Mannschaft ungleich beladenen Boot, das dem Wind am Bug mehr Angriffsfläche bietet als am Heck oder umgekehrt, muß ständig gegen gesteuert werden. Wind kann auf Seeflächen, aber auch im Extremfall auf gar nicht so breiten Flüssen unangenehme bis lebensgefährliche Wellen erzeugen. Kleine Wellen - nicht so hoch, daß sie am Ausleger brechen und ins Boot schwappen - werden möglichst senkrecht angesteuert und durchschneidet sie gegebenenfalls mit verminderter Fahrt. Bei höheren Wellen der Schiffahrt sollte das Boot möglichst parallel zu den Wellen gelegt werden. Das treibene Boot wird beiderseits mit den Blättern abgestützt und wird durch die Innenhebelbewegungen ausbalanciert. Auf Wasserstraßen mit künstlichen Ufern, wie Kanälen mit Spundwänden, können Kreuzwellen entstehen, indem Wellen vom Schiff mit vom Ufer zurückgeworfenen Wellen ineinanderlaufen. Bei Windstille sind Ruderfahrten auf einem See problemlos. Dunkle Wolken am Horizont warnen frühzeitig vor Gefahr, aber Fallwinde von den Bergen können ohne solche Vorzeichen die glatte Wasserfläche in Minutenschnelle zu lebensgefährlichen Wellen aufwühlen.

Ein See ist nur bei glatter Wasseroberfläche zu überqueren, dabei soll der Abstand zum nächstgelegenen Ufer nicht größer als 2,5 km sein. Ist dieser Abstand größer, sind die Buchten auszufahren. Das Boot geht aber auf keinem Fall zu Wasser oder es ist sofort anzulegen, wenn Sturmwarnung gegeben ist, wenn sich Schaumkronen zeigen, wenn der Wind Äste abreißt, das Boot stark versetzt, Wellen bis an die Ausleger aufwirft und wenn nicht mehr gegen den Wind angerudert werden kann, wenn sich der Bootsobmann bei bewegter Wasserfläche unsicher fühlt, und vor allem, wenn auch nur einer im Boot von der Befahrung abrät. Hat nur ein einziger im Boot Angst, kann das für alle sehr gefährlich werden. Bei starken Sturm ist das Boot an Land zu sichern. Auf wind- und wellengefährdeten Gewässern sollte nur in wasserdicht abgedeckten und abgeschotteten Booten gerudert werden.

Auch bei Gewitter geht das Boot nicht zu Wasser beziehungsweise wird die Fahrt sofort abgebrochen. Bei unsichtigem Wetter - also Nebel und im Extremfall Schneetreiben - wird nicht gerudert. Über Gewässern können Nebelbänke vor allem im Frühjahr und im Herbst völlig die Sicht nehmen. Ein Ruderboot wird dann zum Hindernis für die Schiffahrt, da sie nicht zu sehen sind und auch auf dem Radarschirm kaum zu entdecken sind. Bei Dunkelheit sollte nach Möglichkeit nicht gerudert werden. Auf Binnenschiffahrtsstraßen darf gerudert werden wenn ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht geführt wird. Auf Seeschiffahrtsstraßen darf nicht gerudert werden, weil die Ruderboote wegen ihrer Bauart kein weißes Rundumlicht führen können, es sei den, daß ein Notstand vorliegt. Für diesen Fall ist eine elektrische Leuchte oder Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig mitzuführen und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.

 

Auszug aus: http://www.rish.de/steuern.html

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