Ruderverein am Tegernsee von 1949 eV

Dr. Torsten Franke
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Sicherheit

Anläßlich zweier glimpflich ausgeganger Unfälle von erwachsenen Einer-Ruderern abends auf dem Weitsee und weiterer kritischer Situationen hat die Vorstandschaft nach Abwägung der Sicherheitsrisiken und Verantwortlichkeit des Vereins mit dem Freiheitsbedürfnis und der Eigenverantwortung der Mitglieder folgende Regelung getroffen:
1. Für alle Ruderer gilt:
* Vor dem Ablegen checken: Luftkasten fest verschlossen? Ruder richtig eingelegt? Dollenbügel zugeschraubt?

* Voraussetzung für Fahrten im Einer und Zweier (außer C-Zweier) im tiefen Wasser ist der ab dem Jahr 2000 erbrachte Nachweis, aus dem Wasser einsteigen zu können (Einsteigprüfung)

* Die Fahrtstrecke und ihre Entfernung vom Ufer müssen der Bootsstabilität, der Wassertemperatur, dem Wellengang, der Tageszeit und der persönlichen Bootsbeherrschung entsprechen.

* Die Sturmwarnung und davon unabhängig die Wetter- und Windentwicklung sind zu beachten.

* Bei Dunkelheit sind Fahrten nur in der Sommerzeit (zwischen den Zeitumstellungen) nur mit C-Booten und ordnungsgemäßer Beleuchtung (mindestens ein rundum sichtbares Licht) erlaubt.

* In der Winterzeit (zwischen den Zeitumstellungen) sind Fahrten bei Dunkelheit nicht erlaubt.
 
2. Für Ruderer bis 18 Jahre sind Fahrten mit Einer und Zweier (außer C-Zweier)
* in der Winterzeit nicht erlaubt

* in der Sommerzeit außerhalb des Ausbildungsbereichs am Vereinsgelände nur nach jährlicher Wiederholung der Einsteigprüfung nach Nr. 1 erlaubt.

* in der Sommerzeit außerhalb der Egerner Bucht nur erlaubt, wenn der Ausbilder die "Weitsee-Erlaubnis" erteilt hat oder ein anderes Rudervereinsboot mit einem Erwachsenen dabei ist.
 
 
 
3. Besonderheiten für Ruderer ab 18 Jahre für Fahrten mit Einer und Zweier (außer C-Zweier)
* In der Winterzeit nur in Begleitung eines C-Bootes oder in Ufernähe (so nah, daß bei der jeweiligen Wassertemperatur zuverlässig ans Ufer geschwommen werden kann)

* Im Anschluß an die einmalige Einsteigprüfung nach Nr. 1 eine freiwillige jährliche Einsteigübung empfohlen.

* Ausnahmen: Einsteigprüfung nach Nr. 1 für langjährig routinierte Ruderer erst ab 1.9.2001 obligatorisch, für frühere Einer-Rennruderer auf Dauer nur empfohlen.

 
 

 

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